Der Familienverband der Nibelungen stand über viele Generationen in Verbindung mit der Familie, die unter anderen den Leitnamen Bligger bzw. Blicker trug. Beide Familien sind nach 800 gemeinsam in Urkunden für Burgund und Metz nachzuweisen. Der Dichter Bligger (II.) von Steinach kannte die Gemeinsamkeit der Familientraditionen, als er sein Epos verfasste, das von Gottfried von Straßburg und Rudolf von Ems als Umbehanc gerühmt wurde. Bliggers Vater gleichen Namens gilt als  Stifter des Klosters Schönau im Jahr 1152. Dessen Bruder Konrad, Bischof von Worms, stellte die Urkunde aus. Der Vicedominus Nibelungus, Schatzmeister des Wormser Domstifts, unterzeichnete. Dieser Nibelung stiftete auch einen Umbehanc, einen Bilderteppich zur Auschmückung des Wormser Doms, dessen Inschrift überliefert ist.

Bligger II. von Steinach hatte gute Gründe, in seinem Epos die Nibelungen zu besingen. Den Namen Nibelungenlied erhielt das Werk allerdings erst nach seiner späten Wiederauffindung 1765 in Hohenems. Das Werk, das der Autor wegen der Kritik am staufischen Imperialismus nur anonym veröffentlichen konnte, stieß auf das Interesse auch der Folgegeneration. Konrad von Steinach und Bligger von Harfenberg überließen es um 1230 dem Pfalzgrafen und seinem Schreiber Losenaph zur Abschrift. Es entstand die Handschrift C des Nibelungenliedes, ehemals genannt der Umbehanc. Kloster Schönau war in der Zwischenzeit zur Grablege der Pfalzgrafen bei Rhein geworden.

Das Nibelungenlied ist nicht im Original überliefert. Die älteste Handschrift C ist wie die jüngeren A und B eine Abschrift des verlorenen Originals. Dessen schriftliche Abfassung wird um 1200 vermutet. Paläografisch ist die Entstehung Handschrift C auf ca 1230 festgelegt. Bei dieser Abschrift, der ästhetisch ansprechendsten und umfangreichsten, stellten sich folgende Forschungsfragen:

  • Wer war der Auftraggeber?
  • Welche Motive hatte er, mit der teuren Abschrift einen Schreiber zu beauftragen?
  • Wie konnten Auftraggeber und Schreiber auf die Vorlage zugreifen?
  • Wo wurde die Abschrift angefertigt?
  • Wer war der Schreiber?
  • Welches Publikum sollte die Abschrift erreichen?

Ein wesentlicher Teil dieser Fragen kann nunmehr beantwortet werden. Der Schriftenvergleich von Urkunden der pfalzgräflichen Kanzlei des Herzogs von Bayern Ludwig I. und dessen Sohn Otto II. mit der Handschrift C ergibt: Urkunden und Epos sind von derselben Schreiberhand verfasst. Der Schreiber ist der Heidelberger Protonotar des Pfalzgrafen mit Namen Konrad Losenaph. Er ist zwischen 1216 und 1250 in den pfälzischen Urkunden nachweisbar und entstammt einer bayrischen Ministerialenfamilie. Als Ort der Abschrift kommt das Skriptorium in Heidelberg in Frage. Pfalzgraf Otto II. nennt Konrad 1231 Chunrat unser notari von Haidelberckh. Ebenfalls hat Konrad einige Urkunden zugunsten des Pfalzgrafen-Klosters Schönau niedergeschrieben. Den Liedtext konnte er von den Herren von Steinach erhalten. Konrad Losenaph ist zusammen mit Konrad von Steinach am Hof  Heidelberg nachzuweisen. Konrad von Steinach und Bligger von Harfenberg sind die Söhne Bliggers II. von Steinach. Dessen von Gottfried von Straßburg und Rudolf von Ems gerühmtes Epos, der Umbehanc, ist wohl das verlorene Original des Nibelungenliedes.

Die Motive des Pfalzgrafen Otto II., die Abschrift des Nibelungenliedes zu finanzieren, können mit dem Mord an seinem Vater Ludwig auf der Brücke in Kehlheim 1231 zusammenhängen. Als Auftraggeber hierzu wird schon von Zeitgenossen König Heinrich (VII.) bzw. Kaiser Friedrich II. vermutet. Dieser Mord kann mit dem im Nibelungenlied in Verbindung gebracht werden. Siegfried ist der Leitname der Pfalzgrafen. Schon einmal, 1113, war ein Pfalzgraf Siegfried durch einen Vasallen des Königs erschlagen worden.