Bligger von Steinach II. gilt für mich als Dichter des Nibelungenliedes, das sein Zeitgenosse Gottfried von Straßburg als Umbehanc, als literarischen Bilderteppich bezeichnet. In seinem etwa 1210 entstanden Epos Tristan und Isolde würdigt Gottfried Bliggers Werk u.a. mit folgenden Worten (4703 – 4707): sîn zunge, diu die harphe treit, diu hât zwô volle saelekeit: daz sint diu wort, daz ist der sin: diu zwei diu harphent under in ir maere in fremeden prîse.

Die Forschung erklärt einhellig regional und überregional, Gottfried spiele hier auf das Harfenwappen Bliggers II. an. Diese Behauptung ist falsch.  Der erste konkrete Nachweis des Harfenwappens ist das Siegel  Hertwichs von Steinach an einer Urkunde des Jahres 1275. „Das Schildsiegel Hertwichs von Steinach ist das einzige erhaltene Siegel der Herren von Steinach, deren Stammsitz Neckarsteinach bei Heidelberg war. Es zeigt als Wappenbild eine Harfe mit 9 Saiten. (…) Das Siegel bietet somit den einzigen überzeugenden Beweis, daß die Herren von Neckarsteinach tatsächlich das in den Liederhandschriften B und C Bligger zugelegte Wappen geführt haben.“(Codex Manesse, Katalog zur Ausstellung 1988, S. 148 f.)

Der Sohn des Dichters Bliggers II. Bligger III. ist Zeuge einer Urkunde König Heinrichs (VII.), 1223 neben seinem Bruder Konrad von Steinach erstmals Bligger von Harfenberg genannt. Burgname und Wappen sind somit erst nach dem Ableben Bliggers II. (etwa 1210) entstanden und scheinen dessen Dichtung, den Umbehanc bzw. das Nibelungenlied zu würdigen.

Gottfried wählt, wie später auch Rudolf von Ems, in der Beschreibung von Bliggers Epos den Begriff Umbehanc sowie die Materialien des literarischen Bilderteppichs, Gold, Seide und Borten. Dazu kommt das Motiv der Feen, die das Geschehen auf dem Teppich in ihrem Brunnen sagenhaft veredelt haben. Das Harfenmotiv spielt auf die Stilebene des Werkes, auf das König-David-Geschehen des Alten Testaments an, nicht auf das Wappen von Bliggers Nachfahren, die dessen Helmzier später durch einen Davidkopf ergänzen.

„Weiterhin ist zu fragen, ob Bligger im 12. Jahrhundert schon ein Wappen geführt hat, was angesichts der damals erst allmählich sich ausdehnenden Wappenführung  eher unwahrscheinlich ist.“ (Codex Manesse, Katalog zur Ausstellung 1988, S. 149.) Festhalten möchte ich, dass das Epos Bliggers II. von Steinach die Entstehung des redenden Wappens der dem Dichter nachfolgenden  Steinacher Familie  bewirkt hat.

Die Ausstellung der Badischen Landesbilbliothek in Karlsruhe „Uns ist in alten maeren…“ vom 13. Dezember 2003 – 14. März 2004 war ein großer Publikumserfolg. 72.ooo Besucher interessierten sich für die Handschrift C und ihre Kommentierung. Pfiffige Ideen wie die Darstellung der Tarnkappe oder das Original vom so genannten Siegfriedsarg aus Lorsch sorgten für Anschaulichkeit. Leider fehlte in der Schau des Schicksals Siegfrieds und der Rache Kriemhilds an den Burgonden die Diskussion eines wichtigen Teils des Nibelungenliedes, der in den drei großen Handschriften C, B und A niedergeschrieben ist.  Die – wie der Schreiber der Handschrift C sie bezeichnete – Aventiure von der Klage – war den Ausstellern nicht der Erwähnung bzw. der Bewertung wert.

Dabei wird dieser scheinbar als Anhang empfundene Teil vom Schreiber der Handschrift C sehr bewusst in die Dichtung aufgenommen. Dies macht die Aventiuren-Bezeichnung deutlich. Das Modell der Dichtung vom Untergang der Könige und der darauf notwendigen Klage ist schon im Alten Testament vorgegeben. Im 2. Buch Samuel (12) heißt es nach dem Tod Sauls: Sie klagten, weinten und fasteten bis zum Abend um Saul und seinen Sohn Jonatan, um das Volk des Herrn und das Haus Israel, weil sie durchs Schwert gefallen waren. Das im 12. Jahrhundert zur Stauferzeit als Vorbild gesehene David-Königtum verlangt als Ergänzung des Untergangs der Burgonden die Klage um den Tod der Könige. Der Buchschmuck zum Psalmenkommentar des Petrus Lombardus aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts stellt die Klage in zeitgenössischen Gewändern bildlich dar.

Bei der Feier der Erklärung des Nibelungenlieds zum UNESCO-Weltdokumentenerbe in der Badischen Landesbibliothek wird die Handschrift  C an vier Tagen der Öffentlichkeit präsentiert. Von Donnerstag, dem 28. Januar, bis zum Sonntag, dem 31. Januar 2010, hätten die Aussteller die Gelegenheit,  auf die Bedeutung der seinerzeit vergessenen Aventiure von der Klage hinzuweisen.

Wir kennen das Original des Nibelungenliedes nicht. Dennoch haben viele Forscher der Altgermanistik weitgehend den Urtext des Originals in der Handschrift B am besten überliefert vermutet und mit großem Erfindungsreichtum hierzu einen Stammbaum  konstruiert. Dieses Spiel mit Textvergleichen, Wortstämmen, Dialektformen wurde ergänzt durch Hypothesen mündlicher Tradition. Dies hat den philologischen Fleiß von Generationen lernwilliger Germanistikstudenten bis zum heutigen Tag beflügelt. Dabei kam die Einbindung des Epos in seinen historischen Kontext wohl zu kurz. Dies kann und sollte nachgeholt werden.

Eigentlich stellt sich das Problem des Vergleichs zwischen den Abschriften C und B ganz  einfach dar:  Hat der Schreiber von C zum Original hinzugedichtet, wie oft vermutet, oder haben die Schreiber von B – eine Generation später – gekürzt? Jede Antwort in die eine oder andere Richtung ist voreilig, wenn nicht ein direkter Abschriftenvergleich vorliegt. Diesen hat Dieter Breuer philologisch präzise geliefert. Sein Ergebnis:  Den Schreibern der Handschrift B lag der Text von C in ihrem Skriptorium vor und sie schrieben, etwa um 1250, munter ab, was sie verstanden. Was sie nicht verstanden, haben sie gekürzt oder umgedichtet.  Daher stimmen häufig die geografischen Angaben der Handschriften nicht überein; zum Beispiel entfällt die Lorscher Tradition von Siegfrieds Grab völlig in B.

So erlitt die Handschrift C des Nibelungenliedes das Schicksal vieler  lokal verorteter Dichtungen bzw. Abschriften, sie wurde gekürzt. Preisen wir uns glücklich, dass sie uns überliefert und wohl verwahrt ist.

Die Herren von Steinach (Neckarsteinach), Lehnsleute der Grafen von Lauffen, haben die Dichtung ihres Familienmitgliedes Bligger sicher nicht unter dem Namen Nibelungenlied eingeordnet. Die Werksbezeichnung Umbehanc, die von Gottfried von Straßburg vergeben und noch von Rudolf von Ems eine Generation danach aufgenommen wurde, hat Wort und Sinn der Dichtung direkt getroffen. Die im Epos enthaltene Kritik am politischen System der Zeit konnte von den Herren von Steinach nur verdeckt vorgetragen werden. Die Aventiuren des Liedes tarnen unter dem Mantel der heroischen Sagen vergangener Welten des Burgundenreichs das Schauspiel der gegenwärtigen Reichspolitik.

Der Umbehanc hat somit nicht nur die Bedeutung eines Bilderteppichs, der ähnlich wie in Bayeux die Abenteuer um Siegfried und die Nibelungen in Aventiuren aneinander reiht. Er ist auch der Schutz für die Anonymität des Autors. Dieser hat Position gegen seine Herren, die Stauferkaiser bezogen, deren Maßlosigkeit er verurteilt. Der Untergang der Nibelungen wird zum Programm des Umbehancs und des Liedes der Steinacher. Bliggers Nachfahren haben die Dichtung, deren Original verschollen ist, zur Abschrift zur Verfügung gestellt. Einer der Auftraggeber war der Pfalzgraf bei Rhein, der mit der Hybris staufischer Herrschaft um 1230 nicht zurecht kam.

Auf der angefügten Seite trage ich umfassend die Argumentationskette für die Autorenschaft Bliggers vor.

Bligger II, der Dichter des Nibelungenlieds

Der Familienverband der Nibelungen stand über viele Generationen in Verbindung mit der Familie, die unter anderen den Leitnamen Bligger bzw. Blicker trug. Beide Familien sind nach 800 gemeinsam in Urkunden für Burgund und Metz nachzuweisen. Der Dichter Bligger (II.) von Steinach kannte die Gemeinsamkeit der Familientraditionen, als er sein Epos verfasste, das von Gottfried von Straßburg und Rudolf von Ems als Umbehanc gerühmt wurde. Bliggers Vater gleichen Namens gilt als  Stifter des Klosters Schönau im Jahr 1152. Dessen Bruder Konrad, Bischof von Worms, stellte die Urkunde aus. Der Vicedominus Nibelungus, Schatzmeister des Wormser Domstifts, unterzeichnete. Dieser Nibelung stiftete auch einen Umbehanc, einen Bilderteppich zur Auschmückung des Wormser Doms, dessen Inschrift überliefert ist.

Bligger II. von Steinach hatte gute Gründe, in seinem Epos die Nibelungen zu besingen. Den Namen Nibelungenlied erhielt das Werk allerdings erst nach seiner späten Wiederauffindung 1765 in Hohenems. Das Werk, das der Autor wegen der Kritik am staufischen Imperialismus nur anonym veröffentlichen konnte, stieß auf das Interesse auch der Folgegeneration. Konrad von Steinach und Bligger von Harfenberg überließen es um 1230 dem Pfalzgrafen und seinem Schreiber Losenaph zur Abschrift. Es entstand die Handschrift C des Nibelungenliedes, ehemals genannt der Umbehanc. Kloster Schönau war in der Zwischenzeit zur Grablege der Pfalzgrafen bei Rhein geworden.

Die Dynastie der Nibelungen enstammt einer Seitenlinie der Karolinger. Sie waren in die fränkische Reichpolitik eingebunden und haben zeitweise deren Geschichte geschrieben. Angehörige der Dynastie finden sich in wichtigen Ämtern in Burgund, Lothringen und im Rheingebiet. Ihre Leitnamen Nibelungus, Névelon und Nibelung gestatten, die Mitglieder des Familiengroßverbandes über 6 Jahrhunderte zu identifizieren. Dem französischen Königtum waren sie vor allem in der Frage der Kreuzzüge verbunden. Im 12. und 13. Jahrhundert hat die Familie einen Besitzschwerpunkt im Wormser Raum, dies betrifft auch wichtige geistliche Ämter. Die Stadt Worms ist auch Drehscheibe für die ersten drei Kreuzzüge ins Heilige Land auf dem Weg über die Donaustrecke und Konstantinopel. Diese Strecke  stellt das Nibelungenlied im zweiten Teil als Zug der Burgonden bzw. der Nibelungen in den Untergang dar. Die unterlegte historisch konzipierte Seite gibt Auskunft über die Beteiligung der Nibelungen-Dynastie am Konzept und an der Durchführung der Kreuzzüge.

Die Nibelungen als Kreuzfahrer

Zeitgenosse des Schreibers der Handschrift C des Nibelungenliedes ist der Propst des Wormser Domstifts Nibelungus. Er war in dieser Amtsfunktion 20 Jahre, von 1223 bis 1242 tätig. Im Jahr 1234 fertigte er eine Urkunde über den Verkauf von Gütern in Sulzen, wohl Hohensülzen durch den Abt von Kloster Hirsau aus, die überliefert ist.

Propst NNibelungus entstammt einer Adelsfamilie, die im 12. und im 13. Jahrhundert im Wormser Raum reich begütert war. Weltliche Angehörige standen als Ministeriale im Reichsdienst, geistliche bekleideten hohe Würden in der Bischofsstadt. So war 1140 ein Vorfahre des genannten Dompropstes gleichen Namens thesaurarius, Schatzmeister des Wormser Domstifts und Propst des Stiftes St. Paul in Worms. Sein Amt des vicedominus, des Stellvertreters des Wormser Bischofs Konrad von Steinach ist für das Jahr 1154 urkundlich belegt.  Dieser Nibelungus war auch der Stifter eines Umbehangs, eines Bilderteppichs im Wormser Dom, dessen Inschrift überliefert ist.

Die Familie der Nibelungen kann ihre Vorfahren bis zum Grafen Nibelung von Burgund zurückverfolgen, der im Jahr 751 die fränkische Geschichtsschreibung von seinem Vater Hildebrand übernahm. Hildebrand ist der Halbbruder von Karl Martell.

Die französischen Nachfahren der Nibelungen waren an den Kreuzzügen ins Heilige Land intensiv beteiligt. Einer von ihnen, Névelon, der Bischof von Soissons, besuchte auch Worms. Dort verhandelte er 1198 mit König Philipp von Schwaben über ein Bündnis gegen den Konkurrenten Otto IV. und dessen Onkel Richard Löwenherz. Névelon führte danach den Kreuzzug an, der 1204 mit der Eroberung und Plünderung von Konstantinopel endete. Ist das Nibelungenlied eine Kreuzzugsgeschichte? Auch Siegfried trug das Kreuz.

 

Das Nibelungenlied ist nicht im Original überliefert. Die älteste Handschrift C ist wie die jüngeren A und B eine Abschrift des verlorenen Originals. Dessen schriftliche Abfassung wird um 1200 vermutet. Paläografisch ist die Entstehung Handschrift C auf ca 1230 festgelegt. Bei dieser Abschrift, der ästhetisch ansprechendsten und umfangreichsten, stellten sich folgende Forschungsfragen:

  • Wer war der Auftraggeber?
  • Welche Motive hatte er, mit der teuren Abschrift einen Schreiber zu beauftragen?
  • Wie konnten Auftraggeber und Schreiber auf die Vorlage zugreifen?
  • Wo wurde die Abschrift angefertigt?
  • Wer war der Schreiber?
  • Welches Publikum sollte die Abschrift erreichen?

Ein wesentlicher Teil dieser Fragen kann nunmehr beantwortet werden. Der Schriftenvergleich von Urkunden der pfalzgräflichen Kanzlei des Herzogs von Bayern Ludwig I. und dessen Sohn Otto II. mit der Handschrift C ergibt: Urkunden und Epos sind von derselben Schreiberhand verfasst. Der Schreiber ist der Heidelberger Protonotar des Pfalzgrafen mit Namen Konrad Losenaph. Er ist zwischen 1216 und 1250 in den pfälzischen Urkunden nachweisbar und entstammt einer bayrischen Ministerialenfamilie. Als Ort der Abschrift kommt das Skriptorium in Heidelberg in Frage. Pfalzgraf Otto II. nennt Konrad 1231 Chunrat unser notari von Haidelberckh. Ebenfalls hat Konrad einige Urkunden zugunsten des Pfalzgrafen-Klosters Schönau niedergeschrieben. Den Liedtext konnte er von den Herren von Steinach erhalten. Konrad Losenaph ist zusammen mit Konrad von Steinach am Hof  Heidelberg nachzuweisen. Konrad von Steinach und Bligger von Harfenberg sind die Söhne Bliggers II. von Steinach. Dessen von Gottfried von Straßburg und Rudolf von Ems gerühmtes Epos, der Umbehanc, ist wohl das verlorene Original des Nibelungenliedes.

Die Motive des Pfalzgrafen Otto II., die Abschrift des Nibelungenliedes zu finanzieren, können mit dem Mord an seinem Vater Ludwig auf der Brücke in Kehlheim 1231 zusammenhängen. Als Auftraggeber hierzu wird schon von Zeitgenossen König Heinrich (VII.) bzw. Kaiser Friedrich II. vermutet. Dieser Mord kann mit dem im Nibelungenlied in Verbindung gebracht werden. Siegfried ist der Leitname der Pfalzgrafen. Schon einmal, 1113, war ein Pfalzgraf Siegfried durch einen Vasallen des Königs erschlagen worden.